Bauland - 4457

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Bauland

Unser Dorf

Doch der Kanton (oder wer auch immer) gibt keine Ruhe. In einem neuen Anlauf versuchten die Gemeindebehörden mit dem neuen Zonenplan die Bauzone zu reduzieren. Einige Argumente waren:

zu grosse Baulandreserven?

Das Eidg. Raumplanungsgesetz verlangt, dass nur für den voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre Bauland ausgeschieden werde.

Die Zahlen, welche der Planer zur Berechnung des zukünftigen Baulandbedarfs verwendete, sind alt, die Bauzonenstatistik geht nur bis 1995. Die letzten 5 Jahre wurden somit nicht berücksichtigt. Und alle Einwohner haben es erlebt, seit 1996 wurden weitere Neubauten erstellt und zwar vermutlich mehr als in den Jahren zuvor. Je nach Art der Trendberechnung und der Auswahl der Basisdaten ergeben sich unterschiedliche Resultate.

Die Basisdaten sind ebenfalls mit Vorbehalt zu betrachten. Die Nachfrage nach Bauland war in Diegten immer grösser als das Angebot. Gründe dafür sind:

  • die Besitzer bewirtschafteten das Land oder Teile davon selber

  • bis 2003 müssen bei einem Landverkauf die Subventionen an die Feldregulierung zurückerstattet werden. Dies könnte einige Landbesitzer dazu bewogen haben noch etwas zuzuwarten.

  • seit 1997 unterliegen grosse Teile der umstrittenen Bauzone einer Planungszone und dürfen nur landwirtschaftlich genutzt werden.

  • Pachtverträge unterliegen einer festen Dauer und können nicht ohne weiteres kurzfristig aufgelöst werden.

  • mit der Vorfinanzierung der Erschliessung, wie sie in Diegten seit einiger Zeit praktiziert wird, kann sich ein einzelner Bauherr das Bauen in Diegten gar nicht mehr leisten. Es bleiben also nur noch die Überbauung grösserer Gebiete mit mehreren Häusern.


Die heute als Wohnbauzone vorgesehene Fläche beträgt ca. 8 ha, reicht also für weniger als 15 Jahre. Einige dieser Parzellen werden in den nächsten Jahren kaum zur Überbauung freigegeben, da der Besitzer sein Land vorläufig noch selber landwirtschaftlich nutzt. Sollen nun diese Landbesitzer zum Verkauf Ihrer Parzellen gezwungen werden?

unser Zonenplan ist nicht RPG-konform?

1980 tritt das neue Raumplanungsgesetz in Kraft.

1982 genehmigt der Regierungsrat die Feldregulierung

1986 wird der heutige Orts- und Zonenplan durch den Regierungsrat genehmigt

Sollte nun wirklich der Regierungsrat des Kantons Baselland einen Fehler gemacht haben, so ist es unzulässig, dass heute die Grundbesitzer den Schaden tragen sollen.

Information

Gemeinderat und Verwaltung haben nur eine minimale, durch das Gesetz als Mindestmassnahme vorgeschriebene Information und Mitwirkung betrieben. Oder wurden Ihnen die Konsequenzen auf Ihr Eigentum aufgezeigt? Eine etwas bürgerfreundlichere Haltung hätte man schon erwartet.

Weiter wird mit den Begriffen jongliert. Wenn Land, welches bisher in der Bauzone lag nicht mehr überbaut werden darf, so sprechen Behörden und Verwaltung nicht von einer Rückzonung sondern von Nichteinzonung oder dem Verhängen einer Planungszone. Planungszonen wie diejenige welche 1997 verhängt wurde sollen übrigens laut Gesetz innert 5 Jahren in eine konforme Zone überführt werden.


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